Wirtschaftlichkeit bei CoaguChek beachten?

Wir haben eine Frage bezüglich COAGU CHEK XS PT TEST Teststreifen und hoffen, sie können uns eventuell weiterhelfen.

Auf einem Kassenrezept sind „2 x CoaguChek XS PT Test 24 Stück PZN 01001266“ verordnet.

Müssten wir dann zwecks Wirtschaftlichkeit 2 x die 24er-Packung abgeben oder so wie aufgeschrieben 2 x PZN 01001266?

Antwort

Bei CoaguChek handelt es sich nicht um ein Arznei­mittel, sondern um Test­streifen (Medizin­produkt).

Sind Arzneimittel verordnet, sollten die Packungen wie verordnet abgegeben werden und nicht nach einer größeren, wirtschaft­licheren Packung gesucht werden (vgl. DAV-Kommentar zu § 8 Rahmenvertrag).

Da es sich hier jedoch um ein Medizin­produkt handelt, empfehlen wir nach § 12 SGB V die wirtschaftlichste Belieferung vorzunehmen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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