Wie funktioniert eine wirtschaftliche Rezeptbelieferung bei Methaddict?
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Seit kurzem haben wir Substitutionspatienten, welche mit Methaddict versorgt werden. Nach Rücksprache mit den Krankenkassen haben wir verschiedene Abrechnungsmodelle erhalten. Inwieweit ist bei der Abgabe die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen? Müssen wir bei einer Verordnung über 2 x 40 mg am Tag 14 x 40 mg Tab. abgeben (mit der Dosierung „1 Tab. 2 x tgl. einnehmen“) oder 7 x 80 mg Tab. mit dem Hinweis „2 x 0,5 Tab. einnehmen“, da dies wirtschaftlicher ist?
Antwort
Unseres Wissens gibt es dafür keine genauen Vorgaben und vor allem keine Verpflichtung, nach günstigeren Stärken zu suchen. Daher würden wir empfehlen, sich an die vom Arzt verordnete Form zu halten: Wenn 40 mg verordnet ist, sollten Sie auch diese Tabletten abgeben und abrechnen. Offenbar sind die 80-mg-Tabletten ja teilbar, aber das könnte dann in der Anwendung Unsicherheiten verursachen, wenn der Patient nur eine halbe Tablette erhält (aber eine ganze erwartet). Sie können natürlich mit dem Arzt sprechen und mit ihm überlegen, ob er aus wirtschaftlichen Gründen die 80-mg-Tabletten verordnet (mit Angabe der entsprechenden Dosierung bestehend aus halben Tabletten), aber für die vorliegende Verordnung sehen wir keinen Anlass auszutauschen. Bei „normalen“ Arzneimitteln müssen Apotheken ja auch nicht nach wirtschaftlicheren Optionen in anderen Stärken suchen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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