Wie sieht eine wirtschaft­liche Rezept­belieferung bei Hoch­preisern aus?

Wir haben eine Verordnung über einen Hoch­preiser erhalten: Verordnet wurde „Verzenios 50 mg 3 x 56 Stück N2 (3 x PZN 14219334)“. Rabattverträge gibt es nicht, jedoch ist die größere Packung mit 168 Stück günstiger.

Dürfen wir nun aus Wirtschaft­lich­keits­gründen die größere Packung abgeben? Dann müsste der Patient auch nur einmal die Zuzahlung leisten.

Antwort

Nach § 8 Abs. 1 Rahmen­vertrag sind Ver­ordnungen mit exakt der ange­gebenen Packungs­anzahl zu beliefern:

8 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Enthält eine papier­ge­bundene Ver­ordnung mehrere Verordnungs­zeilen, ist jede Ver­ordnungs­zeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils ver­ordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Damit werden Apotheken aus der Pflicht genom­men und müssen (dürfen) nicht mehr nach wirt­schaft­lichen Stückelungs­formen suchen, davon gibt es auch für Hoch­preiser keine Ausnahme. Daher dürfen Sie hier auch nicht anstelle der drei kleinen Packungen einfach eine große abgeben. Dazu müsste zunächst von ärzt­licher Seite eine Rezept­änderung erfolgen. Daher empfehlen wir eine Rück­sprache mit der Praxis, ob das Rezept mit der Groß­packung neu ausge­stellt werden könnte – auch um dem Patienten die höhere Zu­zahlung zu ersparen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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