Wie sieht eine wirtschaftliche Rezeptbelieferung bei Hochpreisern aus?
Wir haben eine Verordnung über einen Hochpreiser erhalten: Verordnet wurde „Verzenios 50 mg 3 x 56 Stück N2 (3 x PZN 14219334)“. Rabattverträge gibt es nicht, jedoch ist die größere Packung mit 168 Stück günstiger.
Dürfen wir nun aus Wirtschaftlichkeitsgründen die größere Packung abgeben? Dann müsste der Patient auch nur einmal die Zuzahlung leisten.
Antwort
Nach § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag sind Verordnungen mit exakt der angegebenen Packungsanzahl zu beliefern:
8 Abs. 1 Rahmenvertrag
„Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“
Damit werden Apotheken aus der Pflicht genommen und müssen (dürfen) nicht mehr nach wirtschaftlichen Stückelungsformen suchen, davon gibt es auch für Hochpreiser keine Ausnahme. Daher dürfen Sie hier auch nicht anstelle der drei kleinen Packungen einfach eine große abgeben. Dazu müsste zunächst von ärztlicher Seite eine Rezeptänderung erfolgen. Daher empfehlen wir eine Rücksprache mit der Praxis, ob das Rezept mit der Großpackung neu ausgestellt werden könnte – auch um dem Patienten die höhere Zuzahlung zu ersparen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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