2 x 28 verordnet und abgegeben – hätte man wirtschaftlich beliefern müssen?
Wir haben ein BtM-Rezept über 2 x Medikinet 5 mg 28 Tabletten erhalten. Nun sind wir in der Rezeptprüfung und stellen uns folgende Frage: Leider haben wir hier keine 56er-Packung abgegeben – diese war zum Abgabezeitpunkt auch lieferbar –, sondern wie verordnet 2 x 28 Tabletten.
Kann das zu einem Retaxproblem werden, da die größere Packung günstiger gewesen wäre?
Antwort
Sie haben hier alles korrekt umgesetzt und daher ist keine Retax zu erwarten. Sie haben die beiden verordneten Packungsgrößen abgegeben und die Menge nicht zu einer größeren Packung zusammenaddiert. Diese Vorgehensweise ist so in § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag vereinbart:
8 Abs. 1 Rahmenvertrag
„Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“
Ein Addieren einzelner Packungsgrößen ist nicht vorgesehen, so ist es auch explizit nochmals dem DAV-Kommentar zum Rahmenvertrag zu entnehmen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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