2 x 28 verordnet und abgegeben – hätte man wirtschaftlich beliefern müssen?

Wir haben ein BtM-Rezept über 2 x Medikinet 5 mg 28 Tabletten erhalten. Nun sind wir in der Rezept­prüfung und stellen uns folgende Frage: Leider haben wir hier keine 56er-Packung abge­geben – diese war zum Abgabe­zeit­punkt auch lieferbar –, sondern wie verordnet 2 x 28 Tabletten.

Kann das zu einem Retax­problem werden, da die größere Packung günstiger gewesen wäre?

Antwort

Sie haben hier alles korrekt umge­setzt und daher ist keine Retax zu erwarten. Sie haben die beiden verordneten Packungs­größen abge­geben und die Menge nicht zu einer größeren Packung zusammen­addiert. Diese Vorgehens­weise ist so in § 8 Abs. 1 Rahmen­vertrag verein­bart:

8 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Enthält eine papier­gebundene Ver­ordnung mehrere Verordnungs­zeilen, ist jede Verordnungs­zeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils ver­ordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Ein Addieren einzelner Packungs­größen ist nicht vorge­sehen, so ist es auch explizit nochmals dem DAV-Kommentar zum Rahmen­vertrag zu ent­nehmen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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