Wirtschaftliche Abgabe bei 7 x Orkambi
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Verordnet wurde „7x!!! Orkambi 56 St. PZN 11526372 Vertex Pharmaceuticals“.
Krankenkasse ist die AOK Hessen (IK-Nr. 105313145).
Zwar hat der Arzt ausdrücklich sieben 56er-Packungen verordnet, es gibt aber auch eine 112er-Packung, die im Verhältnis etwas günstiger ist.
Welche Abgabe ist nun erlaubt?
Antwort:
Zunächst ist ein Blick auf die Lage der N-Bereiche zu Orkambi sinnvoll:
Mit 7 x 56 Stück = 392 Stück liegt die verordnete Gesamtmenge in einem Normbereich, dem N3-Bereich, der jedoch nicht durch eine im Handel befindliche Packungsgröße besetzt ist.
In § 6 des Rahmenvertrags zum Thema Mehrfachverordnung/Stückelung gibt es keine Regelung für das Stückeln in einen Normbereich, darum greift der neue § 3 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe e Rahmenvertrag. Dort ist geregelt, dass keine Retaxation erfolgen darf, wenn „die Apotheke bei einer Verordnung, für die § 6 dieses Vertrages keine Regelung enthält, unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und des Vorranges der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel Packungen bis zu der vom Arzt insgesamt verordneten Menge abgibt (§ 31 Abs. 4 SGB V).“
Da keine Rabattverträge bestehen, sollte die Verordnung mit möglichst wirtschaftlichen Packungsgrößen beliefert werden, also 3 x 112 St. N2 + 1 x 56 Stück.
Da der Arzt jedoch eindeutig und mit besonderem Vermerk 7 x die 56er-Packung verordnet hat, sollte vor der Abgabe mit dem Arzt geklärt werden, ob eine wirtschaftlichere Abgabe auch in seinem Sinne ist. Besteht der Arzt auf Abgabe von sieben 56er-Packungen, sollten Sie die Rücksprache auf dem Rezept dokumentieren.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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