Wirkstoffverordnung und Rabattverträge bei T-Rezepten – was gilt?
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Wir haben noch zwei Fragen zur Belieferung von T-Rezepten: Sind hier grundsätzlich auch Wirkstoffverordnungen erlaubt? Und kann man, wenn neben Generika auch das Original rabattiert ist, das Original abgeben oder muss man das günstigste Rabattarzneimittel auswählen?
Antwort
Abgesehen von den besonderen Regelungen, die rund um das T-Rezept gelten (besonderes Rezeptformular, Sicherheitsbestimmungen, Rezeptgültigkeit usw.), gelten die allgemeinen Vorgaben des Rahmenvertrags auch für Arzneimittel, die auf T-Rezepten verordnet werden. Eine Wirkstoffverordnung ist erlaubt, dann muss wie immer im ersten Schritt auf das Vorliegen von Rabattverträgen geprüft werden. Sollte es keine geben, muss eines der vier preisgünstigsten Präparate abgegeben werden.
Bei Rabattarzneimitteln gilt auch bei T-Rezepten, dass die Apotheke bei mehreren austauschbaren Rabattarzneimitteln frei unter diesen wählen und demnach auch das rabattierte Original abgeben kann.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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