Wirkstoffverordnung über Methylphenidat – was ist abzugeben?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir wenden uns mit einer Frage zu einer Verordnung über „Methylphenidat Hartkapseln“ an Sie:
Eingereicht wurde ein Rezept über „Methylphenidat 20 mg, ret. HKP N1“. Nun sind wir unsicher, welches der beiden Medikinet-Präparate wir abgeben können:
Medikinet adult 20 mg Hartkapseln retardiert oder Ritalin LA 20 mg Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung – die allerdings laut unserer Software nicht aut-idem-austauschbar sind. Können Sie uns da weiterhelfen und uns erklären, was der Unterschied zwischen diesen beiden Präparaten ist? Wie sollten wir dieses Rezept letztlich beliefern?
Antwort
Es gibt gleich mehrere Gründe, warum Medikinet und Ritalin nicht als austauschbar angezeigt werden. Da es sich bei Methylphenidat um ein Betäubungsmittel handelt, reicht eine Verordnung alleine mit Normkennzeichen nicht aus. Es muss die genaue Stückzahl verordnet werden. Medikinet adult 20 mg REK und Ritalin LA 20 mg HVW tragen zwar beide ein N1-Kennzeichen, sind aber aufgrund der abweichenden Stückzahlen (26 St. vs. 28 St.) nicht austauschbar.
Auch die Darreichungsformen (REK und HVW) sind weder gleich noch nach den Angaben in Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA austauschbar. Somit liegt hier eine unklare Verordnung vor.
Bitten Sie daher den Arzt, ein eindeutiges Rezept mit Angabe von Stückzahl und Darreichungsform auszustellen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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