Wirkstoffverordnung über Lenvatinib – was dürfen wir abgeben?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt eine Wirkstoffverordnung über Lenvatinib vor. Im Handel befinden sich Lenvima Eisai und Kisplyx Eisai, die sich in ihrer Indikation voneinander unterscheiden.
Dürfen wir das günstigere der beiden beliefern oder braucht es eine namentliche Verordnung?
Antwort
Hierbei handelt es sich um einen Sonderfall. Normalerweise sind diese Artikel nicht austauschbar, da sie in keinem Indikationsgebiet übereinstimmen.
Indikationsbereiche
Lenvima Eisai
- Leberzellkarzinom (fortgeschritten)
- Leberzellkarzinom (inoperabel)
- Schilddrüsenkarzinom (differenziert, lokal fortgeschritten / metastasiert)
Kisplyx Eisai
- Nierenzellkarzinom (fortgeschritten) in Kombination mit Everolimus
Daher führt die Verordnung ohne Indikationshinweis zu einer unklaren Verordnung. Es muss Rücksprache mit dem Arzt gehalten, auf dem Rezept dokumentiert und unterzeichnet werden.
- DAP Arbeitshilfe „Abgabe von Biologicals“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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