Wirkstoffverordnung: Ist bei Nichtverfügbarkeit von Rabatt-AM und den vier Preisgünstigsten ein Sondervermerk nötig?

Uns ist bekannt, dass es bei einer Wirkstoffverordnung keinen Preisanker gibt. Dennoch ist die Reihenfolge der Abgabe wie auch bei namentlicher Verordnung vorgegeben. Da kein Preisanker gesetzt ist, dürfen wir immer das nächstgünstige Arzneimittel ohne Rücksprache mit dem Arzt abgeben. Allerdings sind bei uns in einem Fall weder Rabattarzneimittel noch die vier preisgünstigsten Arzneimittel lieferbar.

Wie muss dies nun auf dem Rezept dokumentiert werden? Müssen wir explizit darauf hinweisen, dass eine Wirkstoffverordnung vorlag?

Antwort

Bei der Dokumentation, dass Rabattarzneimittel bzw. die vier preisgünstigsten Arzneimittel nicht lieferbar sind, gibt es keine Unterschiede zwischen namentlicher Verordnung und Wirkstoffverordnung. Die Dokumentation erfolgt bei Nichtverfügbarkeiten nach § 14 Absatz 1 Rahmenvertrag unter Zuhilfenahme der jeweiligen Sonder-PZN (z. B. Rabattarzneimittel und preisgünstige Arzneimittel nicht lieferfähig):

14 Abs. 1 Abweichung von der Abgaberangfolge

„Dass kein rabattbegünstigtes Fertigarzneimittel nach § 11 oder kein preisgünstiges Fertigarzneimittel nach § 12 zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung verfügbar war, hat die Apotheke durch einen Beleg nach § 2 Absatz 11 nachzuweisen. Sofern die Apotheke kein rabattbegünstigtes bzw. kein preisgünstiges Fertigarzneimittel wegen Nichtverfügbarkeit abgibt, hat sie auf dem Arzneiverordnungsblatt das zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Sonderkennzeichen anzugeben.“

Ein schriftlicher Vermerk ist für die Dokumentation der Nichtverfügbarkeit nicht vorgesehen, die Angabe der Sonder-PZN sowie die Archivierung der Defektmeldungen des Großhandels reichen aus. Sie müssen aber keinen gesonderten Vermerk aufbringen, dass es sich um eine Wirkstoffverordnung handelt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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