Wirkstoff der Substitutionsausschlussliste auf Entlassrezept: Was ist zu tun?

Wir haben ein Entlassrezept mit folgender Verordnung vorliegen:

„Digitoxin AWD 0,07 Tbl. N1 1x1 WE-Pause“

Im Handel gibt es aber nur 50 St. = N2 oder 100 St. = N3.

Dürfen wir auf dieses Rezept 50 St. = N2 abgeben?

Antwort

Da Digitoxin auf der Substitutionsausschlussliste steht, dürfen Sie den Hersteller nicht wechseln (Digimerck minor 0,07 ist als N1 im Handel).

Auch nach der Ergänzung zum Rahmenvertrag vom Mai 2018 gelten die folgenden Regeln zur Packungsgröße:

Es dürfen nur Packungen mit dem kleinsten Normkennzeichen gemäß Packungsgrößenverordnung oder kleinere Packungen abgegeben werden. Die verordnete Menge darf nicht überschritten werden. Ist der N1-Bereich nicht definiert, kann eine Packung abgegeben werden, die den nächstgrößeren definierten Normbereich nicht überschreitet.

Ist der kleinste Normbereich definiert, aber eine entsprechende Packung nicht im Handel, darf keine Packung abgegeben werden.

Wir empfehlen jedoch, den jeweiligen regionalen Liefervertrag dahingehend zu prüfen, wenn es sich um eine Primärkasse handelt. Vielleicht ist hier eine abweichende Regelung vorgesehen.

Für die Ersatzkassen (TK, DAK-Gesundheit, BARMER, KKH, HEK und hkk) gelten die ergänzenden Regelungen zum Entlassmanagement gemäß vdek-Arzneiversorgungsvertrag, die ebenfalls seit dem 1. Mai 2018 in Kraft sind:

Ist der kleinste Normbereich zwar definiert, aber eine entsprechende Packung oder eine kleinere Packung nicht im Handel, so darf die kleinste im Handel befindliche Packung abgegeben werden. Hierzu ist ein Vermerk auf dem Rezept und das Sonderkennzeichen 06460731 aufzutragen! Ist die Sonder-PZN in der Software noch nicht hinterlegt, empfiehlt es sich, diese handschriftlich aufzutragen.

Wurde Digitoxin also zulasten einer Ersatzkasse verordnet, dann ist die Abgabe der N2-Packung unter Beachtung der Dokumentation auf der Verordnung möglich.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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