Wird Vitamin B12 von der GKV erstattet?

Uns liegt eine kassen­ärztliche Ver­ordnung über Vitamin B12 1000 µg KAL Tabletten PZN 13895085 vor.

Kann ich dieses Produkt auf Kassen­leistung ab­geben oder müssen wir es wie ein Privat­rezept behandeln?

Antwort

Bei diesem Produkt handelt es sich um ein Nicht­arznei­mittel (Lebens­mittel, Nahrungs­ergänzungs­mittel). Daher greift Nr. 44 der OTC-Ausnahme­liste (wasser­lösliche Vitamine) nicht. Dafür müsste ein OTC-Arznei­mittel verordnet sein.

Wäre bei einer Verordnung über ein OTC-Arznei­mittel eine Diagnose ange­geben, müssten Sie diese prüfen (denn die Aus­nahme in der Arznei­mittel-Richt­linie gilt wiederum nur für Mono­präparate nur bei nachge­wiesenem, schwer­wiegendem Vitamin­mangel, der durch eine ent­sprechende Ernährung nicht behoben werden kann). Wäre keine Diagnose ange­geben, hätten Sie keine Prüf­pflicht.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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