Wird Vitamin B12 von der GKV erstattet?
Uns liegt eine kassenärztliche Verordnung über Vitamin B12 1000 µg KAL Tabletten PZN 13895085 vor.
Kann ich dieses Produkt auf Kassenleistung abgeben oder müssen wir es wie ein Privatrezept behandeln?
Antwort
Bei diesem Produkt handelt es sich um ein Nichtarzneimittel (Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel). Daher greift Nr. 44 der OTC-Ausnahmeliste (wasserlösliche Vitamine) nicht. Dafür müsste ein OTC-Arzneimittel verordnet sein.
Wäre bei einer Verordnung über ein OTC-Arzneimittel eine Diagnose angegeben, müssten Sie diese prüfen (denn die Ausnahme in der Arzneimittel-Richtlinie gilt wiederum nur für Monopräparate nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann). Wäre keine Diagnose angegeben, hätten Sie keine Prüfpflicht.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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