Wird Tromcardin complex von der GKV erstattet?
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Wir haben ein Kassenrezept über „Tromcardin complex 60 Tabletten“. Ist das Präparat überhaupt erstattungsfähig?
Antwort:
Das Präparat Tromcardin complex ist kein Arzneimittel, sondern ein Lebensmittel (bzw. sonstiges Diätetikum) und fällt daher nicht in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (siehe Abb.).
Es kann daher nicht zulasten der Kasse abgerechnet werden, der Patient muss die Kosten selbst tragen. Es empfiehlt sich, den Arzt über die Erstattungssituation zu informieren.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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