Wird Prontosan akut Wundgel 30 g von der BG erstattet?

Uns liegt ein Rezept über Prontosan akut Wundgel 30 g (PZN 17902155) zulasten der BG Nahrungs­mittel und Gast­gewerbe vor.

Wir sind uns nicht sicher, ob das Produkt von der BG bezahlt wird.

Antwort

Laut § 1 Abs. 1 Arznei­versorgungs­vertrag der DGUV werden folgende Produkte erstattet:

1 Abs. 1 AVV der DGUV

„Dieser Vertrag regelt die Sicher­stellung der Versorgung gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII der in der gesetz­lichen Unfall­ver­sicherung Versicherten (im folgenden ‚Versicherte‘ genannt) mit
a. Arznei­mitteln,
b. Verband­mitteln sowie
c. Medizin­produkten und sonstigen apotheken­üblichen Waren (§ 1a Abs. 10 Apotheken­betriebs­ordnung) einschließlich Hilfs­mitteln.“

Das verordnete Produkt Prontosan akut Wundgel ist als Medizin­produkt klassi­fiziert. Das Rezept kann also zulasten der Berufs­genossenschaft abge­rechnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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