Wird Prontosan akut Wundgel 30 g von der BG erstattet?
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Uns liegt ein Rezept über Prontosan akut Wundgel 30 g (PZN 17902155) zulasten der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe vor.
Wir sind uns nicht sicher, ob das Produkt von der BG bezahlt wird.
Antwort
Laut § 1 Abs. 1 Arzneiversorgungsvertrag der DGUV werden folgende Produkte erstattet:
1 Abs. 1 AVV der DGUV
„Dieser Vertrag regelt die Sicherstellung der Versorgung gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII der in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten (im folgenden ‚Versicherte‘ genannt) mit
a. Arzneimitteln,
b. Verbandmitteln sowie
c. Medizinprodukten und sonstigen apothekenüblichen Waren (§ 1a Abs. 10 Apothekenbetriebsordnung) einschließlich Hilfsmitteln.“
Das verordnete Produkt Prontosan akut Wundgel ist als Medizinprodukt klassifiziert. Das Rezept kann also zulasten der Berufsgenossenschaft abgerechnet werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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