Wird Neurexan für Erwachsene erstattet?

Uns liegt eine Verordnung für eine Erwachsene zulasten der Techniker Krankenkasse über Neurexan 250 Tabletten vor. Die EDV „meckert“ nicht. Die Patientin versicherte mir, es gäbe eine Ausnahmeregelung. Übernimmt die TK Neurexan?

Wie ist generell die Erstattungsfähgikeit von Homöopathika geregelt?

Antwort:

Neurexan ist ein apothekenpflichtiges homöopathisches Arzneimittel, das z. B. bei Unruhezuständen und Schlafstörungen eingesetzt wird. Da es sich um ein homöopathisches Arzneimittel handelt, ist bei Verordnungen für Erwachsene § 12 Abs. 6 Arzneimittel-Richtlinie zu beachten.

Demnach darf der Arzt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel bei schwerwiegenden Erkrankungen nur für in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Übersicht) aufgeführte Indikationsgebiete verordnen. Da schlaffördernde Mittel in Anlage I AM-RL keine Erwähnung finden, ist eine Erstattung auf Kassenrezept fraglich.

Deshalb sollte im Rahmen einer guten Zusammenarbeit Rücksprache mit dem Arzt gehalten und der Sachverhalt erörtert werden. (Bleibt der Arzt bei der Verordnung zulasten der Kasse, können Sie das Rezept abrechnen. Der Regress richtet sich im Falle einer Beanstandung an den Arzt.)

Eine Alternative wäre z. B. die Verordnung auf einem grünen Rezept, da die Techniker Krankenkasse  homöopathische Arzneimittel als freiwillige Satzungsleistung übernimmt. Die Patientin kann das bedruckte grüne Rezept und den Kassenbon aus der Apotheke dann selbst bei der Kasse zur Erstattung einreichen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung