Wird Magnesium auf GKV-Rezept erstattet?

Uns liegt ein Kassenrezept zulasten der AOK Rheinland/Hamburg (IK 104212505) über
„Magnetrans forte 150 mg Kps 100 St. N3“ vor. Es ist keine Diagnose oder ähnliches vermerkt. Aus dem Beratungsgespräch haben wir aber erfahren, dass dem Patienten die Schilddrüse entfernt worden ist.

Haben wir nun eine Prüfpflicht, ob Magnetrans in diesem Fall zulasten der GKV verordnet werden darf oder obliegt das allein dem Arzt? Kann das Präparat in diesem Fall als Kassenleistung abgegeben werden?

Antwort:

Magnesium ist nach Arzneimittelrichtlinie Anlage I Nr. 28 (OTC-Ausnahmeliste des G-BA) bei angeborener Magnesiumverlustkrankheit erstattungsfähig.

Diese Diagnose können und müssen Sie in der Apotheke nicht prüfen, sondern können das Präparat zulasten der GKV abgeben.
Nur wenn eine Diagnose angegeben wäre, müsste geprüft werden, ob diese zur Ausnahme der Anlage I passt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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