Wird eine Rezeptur aus Lebertran und Vaseline durch die GKV übernommen?

Uns wurde folgende Verschreibung auf rosa Rezept für einen Erwachsenen vorgelegt: „Lebertran 33,3 % in Vaselinum album 200 g“.

Auf wiederholte Anfrage bei der Kranken­kasse (IKK Südwest) haben wir keine verbindliche Antwort bezüglich der Übernahme erhalten. Auch ein Kosten­vor­anschlag wurde ignoriert. Telefonisch wurde mitge­teilt, wenn etwas auf rosa Rezept ver­ordnet wird, wird es auch über­nommen, und das entscheidet die Abrechnungs­stelle! Wie verhalten wir uns nun richtig? Der Patient behauptet, er habe das schon öfter auf Kassen­rezept bekommen.

Antwort

Nicht verschreibungs­pflichtige Rezepturen sind für Erwachsene nur dann zulasten einer gesetz­lichen Kranken­kasse erstat­tungs­fähig, wenn sie unter die Bedingungen der Anlage I zur Arzneimittel-Richt­linie fallen. Hier sind alle Stoffe/Indikationen gelistet, bei denen eine Verordnung auch für Erwachsene zulasten der GKV möglich ist.

Das ist bei einer Lebertran-haltigen Vaseline nicht der Fall. Wir empfehlen daher, die Rezeptur zulasten des Patienten herzu­stellen. Dieser kann dann die Rechnung bei seiner Kasse einreichen, wenn diese die Rezeptur bislang immer gezahlt hat.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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