Wird Kochsalzlösung durch die GKV erstattet?
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Wir haben ein Rezept für einen Erwachsenen über Kochsalzlösung erhalten. Verordnet wurde „Kochsalz 3 % Inhalat Pädia 120 mg IHA 60 x 4 Ampulle PZN 17231614“ zulasten der AOK Bayern (IK 108310400).
Können wir das Präparat über die Krankenkasse abrechnen?
Antwort
Beim verordneten Präparat handelt es sich um ein Medizinprodukt. Ein Blick in Anlage V der AM-RL (verordnungsfähige Medizinprodukte) zeigt, dass hier zwar Kochsalzlösungen dieses Anbieters aufgeführt werden, jedoch nur in den Konzentrationen mit 0,9 % sowie 6 %. Die 3%ige Lösung ist nicht gelistet und daher auch nicht erstattungsfähig. Daher muss der Patient die Lösung selbst bezahlen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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