Wird Kochsalzlösung durch die GKV erstattet?

Wir haben ein Rezept für einen Erwachsenen über Koch­salz­lösung erhalten. Verordnet wurde „Koch­salz 3 % Inhalat Pädia 120 mg IHA 60 x 4 Ampulle PZN 17231614“ zulasten der AOK Bayern (IK 108310400).

Können wir das Präparat über die Kranken­kasse abrechnen?

Antwort

Beim verordneten Präparat handelt es sich um ein Medizin­produkt. Ein Blick in Anlage V der AM-RL (verordnungs­fähige Medizin­produkte) zeigt, dass hier zwar Koch­salz­lösungen dieses Anbieters aufge­führt werden, jedoch nur in den Konzen­trationen mit 0,9 % sowie 6 %. Die 3%ige Lösung ist nicht gelistet und daher auch nicht erstattungs­fähig. Daher muss der Patient die Lösung selbst bezahlen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung