Wird elmex gelée erstattet?
Wir haben ein Rezept über elmex gelée 25 g (PZN: 03120822) erhalten. Der Versicherte ist jedoch im Jahr 2009 geboren. Wir würden das Rezept trotzdem beliefern, auch wenn kein Vermerk auf dem Rezept vorhanden ist, der auf eine Entwicklungsstörung des Kindes hinweist. Soweit mir bekannt ist, haben wir diesbezüglich auch keine Prüfpflicht. Ist das korrekt?
Antwort
Elmex gelée ist als 25-g-Packung als apothekenpflichtiges Arzneimittel und in der 38-g-Packung als verschreibungspflichtiges Arzneimittel im Handel.
Fluoridgele (z. B. elmex gelée) sind bei Kindern bis 17 Jahre ohne Rezeptgebühr über die GKV verordnungsfähig:
- Bei Kindern bis zur Vollendung des 12. sowie für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr als 25-g-Packung (apothekenpflichtig)
- Bei Kindern zwischen 12 und 17 Jahren als 38-g-Packung (verschreibungspflichtig)
Prinzipiell haben Sie mit der Abgabe alles richtig gemacht, denn apothekenpflichtige Arzneimittel erstatten die gesetzlichen Krankenkassen für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre (§ 34 Abs. 1 SGB V). Die Apotheke kann und muss nicht prüfen, ob bei einem Kind bzw. Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren eine Entwicklungsstörung vorliegt. Wenn sich diesbezüglich aber Bedenken bei Ihnen ergeben, schadet auch eine ärztliche Rücksprache zur Aufklärung des Falles nicht.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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