Wird dieses Medizinprodukt für Schwangere erstattet?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt ein Rezept über Posterisan protect, PZN 06494061, vor. Darf dieses Präparat auf Kassenrezept abgegeben werden? Die Patientin ist schwanger, aber der Arzt hat dazu keine Angabe auf dem Rezept gemacht. Allerdings hat er das Rezept als befreit gekennzeichnet.
Wie können wir das Präparat abgeben?
Antwort
Bei Posterisan protect handelt es sich um ein Medizinprodukt, welches nicht in der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie (verordnungsfähige Medizinprodukte) gelistet ist. Daher wird es von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet – auch nicht, wenn die Patientin von der Rezeptgebühr befreit oder schwanger ist.
Daher muss die Patientin das Präparat selbst bezahlen.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Medizinprodukte auf GKV-Rezept“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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