Wird die „Pille“ bei Anwendung fruchtschädigender Wirkstoffe erstattet?

Folgendes Rezept liegt uns vor:
Krankenkasse: Barmer (IK 106380003)
Verordnet:Leios UTA 6 x 21 N3

Die Patientin erhält ein teratogenes Arzneimittel und muss zwingend verhüten.

Ist die Abgabe auf Kassenrezept bei dieser Frau (älter als 20) möglich?

Antwort:

Kontrazeptiva sind für Erwachsene eine Kassenleistung, wenn sie zur Behandlung einer Akne oder eines Hirsutismus verordnet werden.

Darüber hinaus können Kontrazeptiva im Rahmen einer medizinisch indizierten Kontrazeption, wie zum Beispiel einer Therapie mit fruchtschädigenden Wirkstoffen (Methothrexat, Isotretinoin, Thalidomid), verordnet werden.

Dazu ein Ausschnitt aus dem Übersichtsposter „Orale Kontrazeptiva“:

Eine Prüfpflicht besteht von Seiten der Apotheke nicht.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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