Wird die „Pille“ bei Anwendung fruchtschädigender Wirkstoffe erstattet?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Folgendes Rezept liegt uns vor: | |
Krankenkasse: | Barmer (IK 106380003) |
Verordnet: | Leios UTA 6 x 21 N3 |
Die Patientin erhält ein teratogenes Arzneimittel und muss zwingend verhüten.
Ist die Abgabe auf Kassenrezept bei dieser Frau (älter als 20) möglich?
Antwort:
Kontrazeptiva sind für Erwachsene eine Kassenleistung, wenn sie zur Behandlung einer Akne oder eines Hirsutismus verordnet werden.
Darüber hinaus können Kontrazeptiva im Rahmen einer medizinisch indizierten Kontrazeption, wie zum Beispiel einer Therapie mit fruchtschädigenden Wirkstoffen (Methothrexat, Isotretinoin, Thalidomid), verordnet werden.
Dazu ein Ausschnitt aus dem Übersichtsposter „Orale Kontrazeptiva“:
Eine Prüfpflicht besteht von Seiten der Apotheke nicht.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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