Wird die Abgabe von Constella (Linaclotid) erstattet?

Eine GKV-Versicherte bekommt über Kassenrezept das Arzneimittel Constella 112 Hartkapseln. Hierbei handelt es sich um eine Jumbopackung ohne Normgröße, und es ist leider das einzige auf dem Markt befindliche Medikament mit dem Wirkstoff Linaclotid. Nach telefonischer Rücksprache konnte uns die Krankenkasse keine Auskunft darüber geben, ob sie die Kosten für Constella übernimmt. Gibt es hierzu Erfahrungswerte?

Antwort

Bei Constella besteht tatsächlich eine verzwickte Situation. Da es sich um eine Großpackung ohne Normgröße handelt, hat die GKV keine Pflicht, die Kosten für das Arzneimittel zu übernehmen. Von anderen Apotheken haben wir gehört, dass sich manche Krankenkassen darauf einlassen, eine schriftliche Bestätigung über die Kostenerstattung herauszugeben. Wir können Ihnen nicht dazu raten, das Arzneimittel ohne diese Bestätigung auf einem GKV-Rezept abzurechnen. Eventuell kann die Patientin auch mit ihrer Krankenkasse sprechen, das Rezept selbst zahlen und im Anschluss einreichen.

Zum Hintergrund: Constella ist ein Arzneimittel zur Behandlung des mittelschweren bis schweren Reizdarmsyndroms mit Obstipation bei Erwachsenen. Der Hersteller hat das Produkt bewusst außerhalb der Packungsgrößenverordnung auf den Markt gebracht. Im AMNOG-Verfahren konnte dem Medikament kein Zusatznutzen zugeschrieben werden. Constella wurde daraufhin zunächst ganz vom Markt genommen. Um Patientinnen und Patienten in Deutschland dennoch die Möglichkeit zu geben, Constella zu erhalten, wurde es als Großpackung auf den Markt gebracht, die nicht erstattet wird.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung