Wird der Preis für Cannabisblüten nach den rechtlichen Änderungen anders berechnet?
Durch den Wegfall der Hilfstaxe und die rechtlichen Änderungen bezüglich der Abgabe von Cannabis sind wir unsicher, was nun für die Preisbildung von Cannabisblüten gilt.
Gibt es Unterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen?
Antwort
Auch nach den rechtlichen Änderungen zur Abgabe von Cannabis in der Apotheke zum 01.04.2024 wird der Preis für Cannabisblüten auf GKV-Rezepten weiterhin nach Anlage 10 der Hilfstaxe berechnet. Die Anlage 10 der Hilfstaxe ist nicht weggefallen, sondern weiterhin gültig.
Für alle Cannabisblüten gelten unabhängig von Sorte und Wirkstoffgehalt einheitliche Abrechnungspreise. D. h., Sie verwenden zur Berechnung nicht Ihren tatsächlichen Einkaufspreis, sondern ziehen den Festpreis von 9,52 € pro Gramm und die Fixzuschläge heran. Lediglich bei der Berechnung des Fixzuschlags wird unterschieden zwischen unveränderten Blüten und Blüten in Zubereitungen. Für BfArM-Cannabisblüten gelten andere Preise. Für Verpackungen und Hilfsstoffe kann bei Cannabisblüten in Zubereitungen wie gewohnt ein Aufschlag von 90 % und bei Abfüllungen ein Aufschlag von 100 % abgerechnet werden. Werden Blüten unverarbeitet abgegeben, so müssen diese abgefüllt und dürfen nicht im Originalbehältnis abgegeben werden.
Die aktuelle Taxierung von Cannabisblüten (auch von BfArM-Cannabisblüten) zulasten der GKV wird in einer eigenen DAP Arbeitshilfe dargestellt:
» www.deutschesapothekenportal.de/rezept-retax/retax-arbeitshilfen/medizinisches-cannabis/taxierung-von-cannabisblueten/
Die Berechnung für Privatversicherte, Selbstzahlerinnen und Selbstzahler sowie für Rezepte zulasten der Berufsgenossenschaften richtet sich hingegen nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV); bei der Umfüllung nach § 4 AMPreisV, bei Herstellung einer Zubereitung nach § 5 AMPreisV.
Was sich geändert hat:
Für Packmittel und Hilfsstoffe wird nicht der Preis der Hilfstaxe verwendet, sondern der tatsächliche Einkaufspreis. Die BtM-Gebühr entfällt seit dem 01.04.2024.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung