Wird das Medizinprodukt LAVANOX von der GKV erstattet?

Wir haben eine Verordnung über LAVANOX Wund­spray (Medizin­produkt) erhalten. Unserer Meinung nach ist das Präparat verordnungs­fähig, da die Anlage V AM-RL aussagt, dass Produkte zur Reinigung von Wunden verordnungs­fähig sind.

Ist das so richtig?

Antwort

Anders als in Anlage I (OTC-Übersicht), die festlegt, bei welchen Indikationen welche OTC-Wirkstoffe ausnahms­weise auch für Erwachsene zulasten der GKV verordnet werden können, werden in Anlage V (erstattungs­fähige Medizin­produkte) erstattungs­fähige Medizin­produkte mit Arznei­charakter namentlich genannt. Da LAVANOX hier nicht aufge­führt wird, wird es von den Kassen leider auch nicht erstattet. Daher müsste es der Patient privat bezahlen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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