Wird das Medizinprodukt LAVANOX von der GKV erstattet?
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Wir haben eine Verordnung über LAVANOX Wundspray (Medizinprodukt) erhalten. Unserer Meinung nach ist das Präparat verordnungsfähig, da die Anlage V AM-RL aussagt, dass Produkte zur Reinigung von Wunden verordnungsfähig sind.
Ist das so richtig?
Antwort
Anders als in Anlage I (OTC-Übersicht), die festlegt, bei welchen Indikationen welche OTC-Wirkstoffe ausnahmsweise auch für Erwachsene zulasten der GKV verordnet werden können, werden in Anlage V (erstattungsfähige Medizinprodukte) erstattungsfähige Medizinprodukte mit Arzneicharakter namentlich genannt. Da LAVANOX hier nicht aufgeführt wird, wird es von den Kassen leider auch nicht erstattet. Daher müsste es der Patient privat bezahlen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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