Wird Calcium plus Vitamin D unter Xgeva-Therapie erstattet?

Wir haben ein Kassen­rezept über Calcium Dura Vit D3 120 St. (PZN 08920757) bekommen. Als Diagnose ist auf dem Rezept „metast. Mamma CA, Xgeva-Therapie“ angegeben. Laut Xgeva-Fach­info ist zwingend die Einnahme von Calcium während der Therapie not­wendig. Laut AM-RL wird Calcium aber nur bei Biphosphonat-Therapie erstattet.

Können wir das Rezept so zulasten der Kranken­kasse ab­rechnen?

Antwort

Laut Fachinfo von Xgeva ist eine Ein­nahme von Calcium und Vitamin D unter der Therapie zwingend erforderlich. Zwar erlaubt die OTC-Ausnahme­liste der Anlage I der Arznei­mittel-Rich­tlinie nur die Erstattung bei Osteoporose, bei Steroid­behandlung sowie bei Biphosphonat­behandlung, aber in § 12 Abs. 7 der Arznei­mittel-Richt­linie ist auch Folgendes zu lesen:

12 Abs. 7 AM-RL

„Nicht verschreibungs­pflichtige Arznei­mittel, die begleitend zu einer medika­mentösen Haupt­therapie mit zuge­lassenen, im Rahmen der vertrags­ärztlichen Versorgung verordnungs­fähigen Arznei­mitteln einge­setzt werden (Begleit­medikation), sind verordnungs­fähig, wenn gemäß Fach­information des Haupt­arznei­mittels die Gabe einer entsprechenden Begleit­medikation voraus­gesetzt wird oder der Patient darauf hinzu­weisen ist, dass die Anwendung einer entsprechenden Begleit­medikation erforderlich ist.“

Da eine zeitgleiche Gabe von Calcium­präparaten laut Fach­information erforderlich ist, sollte eine Erstattungs­fähigkeit gegeben sein. Nach unserer Ein­schätzung können Sie das Präparat daher zulasten der GKV abrechnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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