Wird Calcium plus Vitamin D unter Xgeva-Therapie erstattet?
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Wir haben ein Kassenrezept über Calcium Dura Vit D3 120 St. (PZN 08920757) bekommen. Als Diagnose ist auf dem Rezept „metast. Mamma CA, Xgeva-Therapie“ angegeben. Laut Xgeva-Fachinfo ist zwingend die Einnahme von Calcium während der Therapie notwendig. Laut AM-RL wird Calcium aber nur bei Biphosphonat-Therapie erstattet.
Können wir das Rezept so zulasten der Krankenkasse abrechnen?
Antwort
Laut Fachinfo von Xgeva ist eine Einnahme von Calcium und Vitamin D unter der Therapie zwingend erforderlich. Zwar erlaubt die OTC-Ausnahmeliste der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie nur die Erstattung bei Osteoporose, bei Steroidbehandlung sowie bei Biphosphonatbehandlung, aber in § 12 Abs. 7 der Arzneimittel-Richtlinie ist auch Folgendes zu lesen:
12 Abs. 7 AM-RL
„Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die begleitend zu einer medikamentösen Haupttherapie mit zugelassenen, im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähigen Arzneimitteln eingesetzt werden (Begleitmedikation), sind verordnungsfähig, wenn gemäß Fachinformation des Hauptarzneimittels die Gabe einer entsprechenden Begleitmedikation vorausgesetzt wird oder der Patient darauf hinzuweisen ist, dass die Anwendung einer entsprechenden Begleitmedikation erforderlich ist.“
Da eine zeitgleiche Gabe von Calciumpräparaten laut Fachinformation erforderlich ist, sollte eine Erstattungsfähigkeit gegeben sein. Nach unserer Einschätzung können Sie das Präparat daher zulasten der GKV abrechnen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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