Wird Bromelain POS von der gesetzlichen Kasse erstattet?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Ein Patient brachte uns ein Grünes Rezept mit einer Verordnung über Bromelain POS 60 Tabletten. Der Arzt hatte ihm nur gesagt, dass die Kasse das erstatten würde. Wie gehen wir jetzt vor?
Antwort
Bromelain wird als pflanzliches Arzneimittel in der Tat von vielen Kassen als Satzungsleistung übernommen. Dazu zahlt der Patient das Arzneimittel zunächst komplett in der Apotheke und kann die Rechnung, das bedruckte Grüne Rezept zusammen mit dem Kassenbon, bei seiner Kasse einreichen. Der Hersteller der Bromelain POS-Tabletten bietet auch gleich ein Formular zur Kostenerstattung bei der Kasse an.
Weiterführende Links
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung