Wird Bromelain POS von der gesetzlichen Kasse erstattet?

Ein Patient brachte uns ein Grünes Rezept mit einer Verordnung über Bromelain POS 60 Tabletten. Der Arzt hatte ihm nur gesagt, dass die Kasse das erstatten würde. Wie gehen wir jetzt vor?

Antwort

Bromelain wird als pflanzliches Arzneimittel in der Tat von vielen Kassen als Satzungsleistung übernommen. Dazu zahlt der Patient das Arzneimittel zunächst komplett in der Apotheke und kann die Rechnung, das bedruckte Grüne Rezept zusammen mit dem Kassenbon, bei seiner Kasse einreichen. Der Hersteller der Bromelain POS-Tabletten bietet auch gleich ein Formular zur Kostenerstattung bei der Kasse an.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung