Wird Bromelain durch die BG erstattet?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Verordnung über Bromelain-Tabletten (Bromelain POS, TAB 30 St., PZN: 02259995) zulasten der BG der Bauwirtschaft vorliegen. Der Patient ist über 18 Jahre alt. Normalerweise ist der Artikel für Volljährige nicht erstattungsfähig.
Gibt es bei BG-Rezepten hier eine Ausnahme?
Antwort
Bei den Bromelain-Tabletten handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, das für Erwachsene von den gesetzlichen Kassen nicht mehr erstattet wird.
Die Berufsgenossenschaft, die keine gesetzliche Kasse ist, erstattet laut Vertrag aber Arzneimittel allgemein. Hier wird nicht zwischen verschreibungspflichtig und apothekenpflichtig unterschieden. Sie erstattet sogar apothekenübliche Waren:
1 Gegenstand des Vertrages
„(1) Dieser Vertrag regelt die Sicherstellung der Versorgung gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII der in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten (im folgenden ‚Versicherte‘ genannt) mit
a. Arzneimitteln,
b. Verbandmitteln sowie
c. Medizinprodukten und sonstigen apothekenüblichen Waren (§ 1a Absatz 10 Apothekenbetriebsordnung) einschließlich Hilfsmitteln.“
Daher ist davon auszugehen, dass auch Bromelain-Tabletten durch die BG erstattet werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung