Wieso wurde diese Movicol-Abgabe retaxiert?
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Wir haben ein Rezept über „Movicol Pulver 1 x tgl. (N1)“ erhalten und darauf das Original mit der PZN 01215719 abgegeben. Allerdings bekamen wir im Nachhinein eine Retax mit der Begründung „Austausch von Medizinprodukten und Arzneimitteln gegeneinander unzulässig – § 129 SGB V“.
Das verstehen wir nicht – was haben wir falsch gemacht?
Antwort
Die Erklärung dafür findet man in § 18 Abs. 3 Rahmenvertrag. Dort heißt es:
18 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Ein Austausch von Medizinprodukt und Arzneimittel gegeneinander ist nicht zulässig.“
Movicol gibt es als Arzneimittel und als Medizinprodukt auf dem Markt. Da nur für Arzneimittel die Packungsgrößenverordnung gilt und somit auch nur ein Arzneimittel mit N1 gekennzeichnet sein kann, wird bei der Verordnung „Movicol Pulver 1 x tgl. (N1)“ von einem Arzneimittel ausgegangen. Das Rezept wurde jedoch nicht mit einem Arzneimittel beliefert, sondern mit einem Medizinprodukt – und dieser Austausch ist nach Rahmenvertrag nicht erlaubt. Um das Original abgeben zu dürfen, wäre eine Rezeptänderung notwendig gewesen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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