Wieso wurde diese Movicol-Abgabe retaxiert?

Wir haben ein Rezept über „Movicol Pulver 1 x tgl. (N1)“ erhalten und darauf das Original mit der PZN 01215719 abgegeben. Allerdings bekamen wir im Nach­hinein eine Retax mit der Begründung „Aus­tausch von Medizin­produkten und Arznei­mitteln gegen­einander unzu­lässig – § 129 SGB V“.

Das verstehen wir nicht – was haben wir falsch gemacht?

Antwort

Die Erklärung dafür findet man in § 18 Abs. 3 Rahmen­vertrag. Dort heißt es:

18 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ein Austausch von Medizin­produkt und Arznei­mittel gegen­einander ist nicht zulässig.“

Movicol gibt es als Arznei­mittel und als Medizin­produkt auf dem Markt. Da nur für Arznei­mittel die Packungs­größen­ver­ordnung gilt und somit auch nur ein Arznei­mittel mit N1 gekenn­zeichnet sein kann, wird bei der Verordnung „Movicol Pulver 1 x tgl. (N1)“ von einem Arznei­mittel ausge­gangen. Das Rezept wurde jedoch nicht mit einem Arznei­mittel beliefert, sondern mit einem Medizin­produkt – und dieser Aus­tausch ist nach Rahmen­vertrag nicht erlaubt. Um das Original ab­geben zu dürfen, wäre eine Rezept­änderung not­wendig gewesen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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