Wieso wird bei diesem Rezept nicht der Rabattartikel angezeigt?

Wir haben folgendes Rezept erhalten: „Amantadin ABZ 100 mg FTA 100 St. N3“ (Krankenkasse: BARMER, 106380003). Die Kundin bekommt laut Kundenkarte immer Amantadin 100 mg von Neuraxpharm. Dieses ist auch bei der vorliegenden Krankenkasse rabattiert. Es wird uns bei der Rezepteingabe in die EDV aber nicht als Abgabeoption angezeigt, obwohl doch Stärke und Packungsgröße gleich sind.

Was dürfen bzw. müssen wir hier abgeben? Das verordnete Präparat oder das Rabattarzneimittel?

Antwort:

Zunächst sollte überprüft werden, ob die Präparate überhaupt aut-idem-konform, also austauschbar im Sinne des Rahmenvertrags sind. Die beiden Produkte stimmen in mindestens einer Indikation überein:

Jedoch handelt es sich um verschiedene Salze, die unterschiedliche Mengen an Amantadin enthalten:

Dies verbietet einen Austausch, da die Arzneimittel in ihrer Wirkstärke voneinander abweichen, auch wenn man das alleine durch die Angabe im Namen nicht erkennen kann (beide Präparate sind mit 100 mg deklariert, diese Angabe bezieht sich jedoch auf verschiedene Salze). Sie müssen für die Abgabe vom verordneten Präparat ausgehen, dürfen also entweder das verordnete Präparat oder ein Aut-idem-Präparat (laut Taxe kommt nur das ratiopharm-Präparat in Frage) abgeben.

Soll die Kundin weiterhin ihr gewohntes Präparat erhalten, so müssen Sie dies mit dem Arzt besprechen und das Rezept ggf. ändern lassen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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