Wie wird Skilarence laut PackungsV eingeordnet?

Dürfen wir dieses Rezept so beliefern? Wir können die PZN per PackungsV nicht einordnen und sind uns daher unsicher, ob wir das Präparat abgeben dürfen (es trägt keine Normierung).

 

Krankenkasse: AOK Hessen (IK 105313145)

„Skilarence 120 mg TMR (PZN 5025766) 180 St.“

 

Antwort

Skilarence wird nach PackungsV in die Gruppe der Fumarsäure eingeteilt, daher fällt die Menge von 180 St. zwischen den N2- und den N3-Bereich. Somit trägt diese Packungsgröße kein Normkennzeichen:

Packungen ohne Normkennzeichen können nur als Stückzahlverordnung verordnet werden und sind – sofern es sich nicht um Jumbopackungen handelt (Mengen oberhalb Nmax, hier größer 200 Stück) – erstattungsfähig.

Die Packung kann also zulasten der GKV abgegeben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung