Wie wird in diesem Fall das Wirtschaftlichkeitsgebot umgesetzt?

Wir haben eine Frage zum Wirtschaftlichkeitsgebot bei einer Verordnung von mehreren N2-Packungen auf einem GKV-Rezept.

Verordnet wurden:

„5 Packungen Pipamperon 4 mg/ml Lösung 200 ml N2“

Dürfen wir diese so abgeben und abrechnen oder müssten wir im Zuge des Wirtschaftlichkeitsgebots auf drei Packungen à 300 ml N3 kürzen?

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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