Wie wird Hepa-Gel auf BG-Rezept abgerechnet?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Dürfen wir Hepa-Gel 30.000 I.E. Lichtenstein (PZN 03970213) für einen Erwachsenen bei einer BG als Kostenträger abgeben?
Bei solchen Rezepten sind wir immer wieder unsicher.
Antwort
Welche Präparate zulasten einer BG abgegeben werden können, ist dem entsprechenden Liefervertrag zu entnehmen. Der Arzneiversorgungsvertrag zwischen der DGUV, der SVLFG und dem DAV beinhaltet Folgendes:
1 Gegenstand des Vertrages
„(1) Dieser Vertrag regelt die Sicherstellung der Versorgung gem. § 27 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII der in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten (im folgenden ‚Versicherte‘ genannt) mit
a. Arzneimitteln,
b. Verbandmitteln sowie
c. Medizinprodukten und sonstigen apothekenüblichen Waren (§ 1a Absatz 10 Apothekenbetriebsordnung) einschließlich Hilfsmitteln.“
Hier wird bei Arzneimitteln nicht zwischen verschreibungspflichtigen und apothekenpflichtigen unterschieden. Daher kann davon ausgegangen werden, dass auch das apothekenpflichtige Hepa-Gel erstattet wird.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „BG-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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