Wie wird Hepa-Gel auf BG-Rezept abgerechnet?

Dürfen wir Hepa-Gel 30.000 I.E. Lichtenstein (PZN 03970213) für einen Erwachsenen bei einer BG als Kostenträger abgeben?
Bei solchen Rezepten sind wir immer wieder unsicher.

Antwort

Welche Präparate zulasten einer BG abgegeben werden können, ist dem entsprechenden Liefervertrag zu entnehmen. Der Arzneiversorgungsvertrag zwischen der DGUV, der SVLFG und dem DAV beinhaltet Folgendes:

1 Gegenstand des Vertrages

„(1) Dieser Vertrag regelt die Sicher­stellung der Versorgung gem. § 27 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII der in der gesetzlichen Unfall­versicherung Versicherten (im folgenden ‚Versicherte‘ genannt) mit

a. Arznei­mitteln,

b. Verband­mitteln sowie

c. Medizin­produkten und sonstigen apotheken­üblichen Waren (§ 1a Absatz 10 Apotheken­betriebs­ordnung) einschließlich Hilfs­mitteln.“

Hier wird bei Arzneimitteln nicht zwischen verschreibungspflichtigen und apothekenpflichtigen unterschieden. Daher kann davon ausgegangen werden, dass auch das apothekenpflichtige Hepa-Gel erstattet wird.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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