Wie wird Everolimus nach PackungsV eingeordnet?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben eine Frage zu einem Kassenrezept über
„Everolimus 1 mg 3 x 100 Stück“.
Aufgrund der verordneten Menge haben wir den Arzt gebeten, dass er ein Ausrufezeichen setzt (mit Unterschrift und Stempel). Das hat er auch getan, aber irgendwie sind wir uns trotzdem unsicher bei der Sache.
Müssen wir noch etwas beachten?
Antwort:
Everolimus wird je nach Indikation in der Packungsgrößenverordnung den Immunsuppressiva oder den Zytostatika zugeordnet:
Hat der Arzt 3 x 100 Everolimus verordnet, ist also von einem Immunsuppressivum auszugehen (das trifft z. B. auf die Indikation des Fertigpräparates Certican 1 mg zu). Nach § 6 Rahmenvertrag (3) dürfen vielfache Mengen der größten Messzahl abgegeben werden, wenn der Arzt einen entsprechenden Vermerk zusätzlich zur Menge aufgebracht hat. Übrigens darf ein fehlender Vermerk mittlerweile gem. § 3 Rahmenvertrag zu keiner Retaxierung mehr führen.
Da der Arzt den Zusatzvermerk noch aufgebracht hat, ist eine Rezeptbelieferung möglich und eine Retaxierung nicht zu erwarten.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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