Wie wird eine Sonderabgabe nach SARS-CoV-2-AMVersVO dokumentiert?

Wir haben kurz vor Feierabend ein Rezept der AOK NordWest (IK 103411401) über „Amoxiclav 500/125 1A Pharma FTA 20 St. N2 PZN 04492299“ erhalten. Die Patientin musste dringend versorgt werden, wir hatten aber keine 20er-Packung an Lager. Daher haben wir eine 10er-Packung mitgegeben und sie am Folgetag mit weiteren 10 Stück beliefert.

Wie bedrucken wir nun das Rezept am besten? Welche Sonder-PZN ist erforderlich?

Antwort

In Pandemiezeiten erlaubt die SARS-CoV-2-AMVersVO auch ein Stückeln mit vorrätigen Packungen:

„[…] dürfen Apotheken, wenn das auf der Grundlage der Verordnung abzugebende Arzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig ist, an den Versicherten ein in der Apotheke vorrätiges wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben. […] Apotheken dürfen ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt von der ärztlichen Verordnung im Hinblick auf Folgendes abweichen, sofern dadurch die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird: […]

2. die Packungsanzahl […]“

Vergessen Sie nicht die Sonder-PZN aufzudrucken, um diese Abgabe zu dokumentieren. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:

Erweiterte Abgabemöglichkeiten/Ausnahmen von den Rahmenvertragsvorgaben

Nachteil für den Patienten ist, dass er die Zuzahlung pro abgegebener Packung zahlen muss.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung