Wie wird eine Preis­anker­über­schreitung doku­mentiert?

Uns liegt ein Rezept über Dexagent Ophtal Augen­tropfen PZN 02192222 zulasten der AOK NW (103411401) vor. Nun ist dieses aber vom Hersteller nicht lieferbar. In unserer EDV wird ange­zeigt, dass Dexa Gentamicin und Dexamytrex ATR aut-idem-gleich sind. Wir hätten nun die Dexa Gentamicin ATR ausge­wählt und das Rezept ohne Faktor be­druckt, da wir ja eines der Preis­günstigen ab­geben (es gibt nur diese drei). Einen Kommentar zur Preis­anker­über­schreitung würden wir auf dem Rezept vermerken.

Ist dies aus­reichend oder sollten wir noch eine Sonder-PZN aufdrucken?

Antwort

Zwar gehören alle drei Dexamycin-haltigen Augen­tropfen zu den vier (in diesem Fall nur drei) Preis­günstigsten, der Arzt setzt mit Nennung eines Produktes jedoch eine Preis­grenze, die bei der Abgabe nicht über­schritten werden darf. Da das von Ihnen zur Abgabe ausge­wählte Präparat teurer ist als das verordnete, müssen Sie die Preis­anker­über­schreitung dokumen­tieren. Dies geschieht in diesem Fall mittels Sonder-PZN für die Nicht­verfüg­barkeit. Einen Kommentar können Sie zusätz­lich auf­bringen. Bei fehlender Doku­mentation wäre eine Kürzung auf den EK zu befürchten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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