Wie wird eine Preisankerüberschreitung dokumentiert?
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Uns liegt ein Rezept über Dexagent Ophtal Augentropfen PZN 02192222 zulasten der AOK NW (103411401) vor. Nun ist dieses aber vom Hersteller nicht lieferbar. In unserer EDV wird angezeigt, dass Dexa Gentamicin und Dexamytrex ATR aut-idem-gleich sind. Wir hätten nun die Dexa Gentamicin ATR ausgewählt und das Rezept ohne Faktor bedruckt, da wir ja eines der Preisgünstigen abgeben (es gibt nur diese drei). Einen Kommentar zur Preisankerüberschreitung würden wir auf dem Rezept vermerken.
Ist dies ausreichend oder sollten wir noch eine Sonder-PZN aufdrucken?
Antwort
Zwar gehören alle drei Dexamycin-haltigen Augentropfen zu den vier (in diesem Fall nur drei) Preisgünstigsten, der Arzt setzt mit Nennung eines Produktes jedoch eine Preisgrenze, die bei der Abgabe nicht überschritten werden darf. Da das von Ihnen zur Abgabe ausgewählte Präparat teurer ist als das verordnete, müssen Sie die Preisankerüberschreitung dokumentieren. Dies geschieht in diesem Fall mittels Sonder-PZN für die Nichtverfügbarkeit. Einen Kommentar können Sie zusätzlich aufbringen. Bei fehlender Dokumentation wäre eine Kürzung auf den EK zu befürchten.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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