Wie wird eine Preis­anker­über­schreitung doku­mentiert?

Uns liegt ein Rezept über „Jardiance 10 mg FTA 100 St. N3 PZN 13059360“ vor. Dabei handelt es sich um einen Import. Lieferbar ist aber nur das Original, das allerdings teurer ist.

Nun müssen wir den Preis­anker bei dieser Verordnung über­schreiten – wie ist das zu doku­mentieren?

Antwort

Da mit dem verordneten Arzneimittel ein Preis­anker fest­gelegt wurde, den Sie mit der liefer­fähigen PZN über­schreiten, müssen Sie dies mit Sonder-PZN und ggf. mit Vermerk, abge­zeichnet mit Kürzel und Datum, auf dem Rezept dokumentieren.

Bei einer Preis­anker­über­schreitung aufgrund von Nicht­verfüg­barkeit und im dringenden Fall kann auf die Rück­sprache mit dem Arzt verzichtet werden, bei Pharma­zeutischen Bedenken zumindest bei den Primär­kassen nicht.

Eine Ausnahme davon ist der vdek-Arznei­versorgungs­vertrag. Demnach kann auch bei Ersatz­kassen bei einer Preis­anker­über­schreitung aufgrund Pharma­zeutischer Bedenken auf die Rück­sprache verzichtet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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