Wie wird eine Preisankerüberschreitung dokumentiert?
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Uns liegt ein Rezept über „Jardiance 10 mg FTA 100 St. N3 PZN 13059360“ vor. Dabei handelt es sich um einen Import. Lieferbar ist aber nur das Original, das allerdings teurer ist.
Nun müssen wir den Preisanker bei dieser Verordnung überschreiten – wie ist das zu dokumentieren?
Antwort
Da mit dem verordneten Arzneimittel ein Preisanker festgelegt wurde, den Sie mit der lieferfähigen PZN überschreiten, müssen Sie dies mit Sonder-PZN und ggf. mit Vermerk, abgezeichnet mit Kürzel und Datum, auf dem Rezept dokumentieren.
Bei einer Preisankerüberschreitung aufgrund von Nichtverfügbarkeit und im dringenden Fall kann auf die Rücksprache mit dem Arzt verzichtet werden, bei Pharmazeutischen Bedenken zumindest bei den Primärkassen nicht.
Eine Ausnahme davon ist der vdek-Arzneiversorgungsvertrag. Demnach kann auch bei Ersatzkassen bei einer Preisankerüberschreitung aufgrund Pharmazeutischer Bedenken auf die Rücksprache verzichtet werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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