Wie wird eine Abweichung von der verordneten Packungsgröße dokumentiert?

Uns liegt ein Kinder­rezept zulasten der IKK vor. Verordnet wurde Cetirizin Saft zu 150 ml. Da diese Größe nicht vorrätig ist, der Saft aber dringend benötigt wird, möchten wir 2 x 75 ml abgeben.

Welche Sonder-PZN ist richtig? Oder reicht auch nur ein hand­schrift­licher Vermerk?

Antwort

In diesem Fall wird die Sonder-PZN 02567024 und Faktor 5/6 (Akutversorgung, Faktor 5 oder 6 je nach Ausgangslage) sowie alle abgegebenen PZN zeilenweise auf das Rezept gedruckt.

Ein Vermerk auf dem Rezept („Covid-19“ oder „Corona“) wird in der Vereinbarung zur technischen Umsetzung zwischen GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband nicht gefordert, kann aber hilfreich sein. Manche Verbände empfehlen das Aufbringen eines entsprechenden Vermerks, daher sollten Sie dies für Ihren Bereich prüfen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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