Wie wird ein Kassenrezept mit vier Verordnungszeilen bedruckt?

Aus einer Arztpraxis erhielten wir ein Sprechstundenbedarfsrezept mit vier verschiedenen Arzneimitteln.

Ist es zulässig, mehr als drei Positionen auf einem Kassenrezept zu bedrucken oder droht ein Retax?

Antwort

Die Antwort auf diese Frage findet sich in der Technischen Anlage 2 zum Rahmenvertrag. Hier werden alle Abrechnungsmodalitäten festgelegt.

Unter Punkt 1.11 findet sich die „Eintragung bei mehr als drei verordneten Mitteln“:

Eintragung bei mehr als drei verordneten Mitteln:

„Hat der Arzt mehr als drei Mittel verordnet, so sind das Arzneimittelkennzeichen, Faktor und Taxbetrag unter das dritte Feld ‚Arzneimittelkennzeichen‘, ‚Faktor‘ und ‚Taxe‘ zeilengerecht im Verordnungsteil des Arztes aufzudrucken, auch wenn dadurch Eintragungen des Arztes oder der Arztstempel überschrieben werden.“

Somit können bei mehr als drei verordneten Mitteln vier Zeilen aufgedruckt werden.

Noch ein Hinweis:

In einigen Fällen, in denen der Aufdruck eines Sonderkennzeichens zu mehr als drei Zeilen führen würde, darf auf das Sonderkennzeichen verzichtet werden. Dies gilt für das Taxieren von BtM-Gebühren und Noctu-Gebühren. Verzichtet wird dann auf den Aufdruck der Zeile mit dem jeweiligen Sonderkennzeichen, der Betrag der Gebühren wird dem Gesamt-Brutto hinzuaddiert. Wenn durch das Aufdrucken der Sonder-PZN 02567024 (z. B. Pharmazeutische Bedenken, Nichtverfügbarkeit) mehr als drei Zeilen bedruckt werden müssen, gilt nach Technischer Anlage Folgendes: „Bei einer im Einzelfall aufgrund der Verwendung des Sonderkennzeichens 02567024 notwendigen Bedruckung der vierten Abrechnungszeile haben die Apotheken bzw. beauftragten Rechenzentren sicherzustellen, dass alle Angaben auf eigene Kosten vollständig erfasst und nach den technischen Vorgaben übermittelt werden.“

Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass alle Rezeptzeilen lesbar bleiben, denn nur dann kann eine Abrechnung ordnungsgemäß erfolgen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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