Wie wird dieses Präparat nach PackungsV eingeordnet?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Verordnung über „Novorapid Pumpcart 100 IE/ml ILO 5 x 5 x 1,6 ml“ vor.
Diese Packung trägt keine N-Bezeichnung, die Packung zu 5 x 1,6 ml wäre eine N1.
Was dürfen wir hier abgeben?
Antwort
Dazu ist ein Blick auf die Einteilung der Packungsgrößen nach PackungsV hilfreich:
Die in der verordneten Packungsgröße enthaltene Menge fällt also genau zwischen den N2- und den N3-Bereich. Daher trägt die Packung kein Normkennzeichen. Packungen ohne Normkennzeichen, deren Inhalt den größten Normbereich (hier Nmax = 48–50) nicht übersteigen, dürfen auf genaue Mengenverordnungen zulasten der gesetzlichen Kassen abgegeben werden.
Aus diesem Grund dürfen Sie die verordnete Packung zulasten der GKV abgeben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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