Wie wird dieses Präparat nach PackungsV eingeordnet?

Uns liegt eine Verordnung über „Novorapid Pumpcart 100 IE/ml ILO 5 x 5 x 1,6 ml“ vor.
Diese Packung trägt keine N-Bezeichnung, die Packung zu 5 x 1,6 ml wäre eine N1.

Was dürfen wir hier abgeben?

Antwort

Dazu ist ein Blick auf die Einteilung der Packungsgrößen nach PackungsV hilfreich:

Die in der verordneten Packungs­größe enthaltene Menge fällt also genau zwischen den N2- und den N3-Bereich. Daher trägt die Packung kein Norm­kennzeichen. Packungen ohne Norm­kennzeichen, deren Inhalt den größten Norm­bereich (hier Nmax = 48–50) nicht übersteigen, dürfen auf genaue Mengen­verordnungen zulasten der gesetzlichen Kassen abgegeben werden.
Aus diesem Grund dürfen Sie die verordnete Packung zulasten der GKV abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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