Wie wird die Zuzahlung für Hemlibra berechnet?

Wir haben eine Ver­ordnung über „35 x HEMLIBRA 150 mg/ml Injekt.-Lsg. 105 mg/0,7 ml Dsfl. 0,7 ml (PZN 12892713)“ für einen Patienten zu­lasten der AOK Nord­West vor­liegen. Wir haben die 35 Stück zu drei fiktiven N3-Packungen zusammen­ge­stellt: zweimal 12 Stück und einmal 11 Stück. Wir haben pro Packung 10 € Zuzahlung erhoben.

Sind wir richtig vorge­gangen?

Antwort

Ja, Sie sind voll­kommen richtig vorge­gangen. Laut § 3 PackungsV können Arznei­mittel zur spezi­fischen Therapie von Gerinnungs­störungen bei Hämophilie auf­grund einer ärzt­lichen Ver­ordnung im Rahmen der Mess­zahlen zusammen­ge­stellt werden. Die Abgabe dieser Packungen gilt im Sinne der Ver­ordnung dann als Abgabe einer Einzel­packung.

Für Hemlibra (Emicizumab) gelten laut Anlage 1 PackungsV folgende Norm­bereiche:

N1: 2–2 , N2: 4–4, N3: 11–12.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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