Wie wird die Zuzahlung für Hemlibra berechnet?
Wir haben eine Verordnung über „35 x HEMLIBRA 150 mg/ml Injekt.-Lsg. 105 mg/0,7 ml Dsfl. 0,7 ml (PZN 12892713)“ für einen Patienten zulasten der AOK NordWest vorliegen. Wir haben die 35 Stück zu drei fiktiven N3-Packungen zusammengestellt: zweimal 12 Stück und einmal 11 Stück. Wir haben pro Packung 10 € Zuzahlung erhoben.
Sind wir richtig vorgegangen?
Antwort
Ja, Sie sind vollkommen richtig vorgegangen. Laut § 3 PackungsV können Arzneimittel zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie aufgrund einer ärztlichen Verordnung im Rahmen der Messzahlen zusammengestellt werden. Die Abgabe dieser Packungen gilt im Sinne der Verordnung dann als Abgabe einer Einzelpackung.
Für Hemlibra (Emicizumab) gelten laut Anlage 1 PackungsV folgende Normbereiche:
N1: 2–2 , N2: 4–4, N3: 11–12.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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