Wie wird die Zuzahlung bei Berinert berechnet?

Wir haben eine Verordnung über „Berinert 1500 IE 20 St. N1 PZN 10992066 >>Dj<<“ erhalten.

Der Patient müsste bei dieser Menge eine Zu­zahlung in Höhe von 200 € zahlen, kann das sein?

Antwort

Bei Berinert handelt es sich um einen TFG-Artikel, der C1-Esterase-Inhibitor enthält und beim hereditären Angioödem Typ I und II einge­setzt wird. Für diesen Artikel besteht die Möglich­keit, Packungs­größen gemäß § 3 Packungs­größen­verordnung zusammen­zu­stellen.

Hiernach heißt es:

3 PackungsV

„Fertig­arznei­mittel, die nach § 47 Absatz 1 Nummer 2 Buch­stabe a des Arznei­mittel­gesetzes vom aus­schließlichen Vertrieb über Apotheken frei­ge­stellt sind, und Arznei­mittel zur spezifischen Therapie von Gerinnungs­störungen bei Hämophilie können, soweit sie nach § 5 ent­sprechend gekenn­zeichnet sind, auf Grund einer ärzt­lichen Verordnung im Rahmen der Mess­zahlen zusammen­gestellt werden. Die Abgabe dieser Packungen gilt im Sinne dieser Ver­ordnung als Abgabe einer Einzel­packung.“

Eine N3-Packung ist nicht im Handel, insofern darf die Apotheke die 20 N1-Packungen zu einer fiktiven N3-Größe (= 20 St.) zusammen­stellen. Der Patient zahlt in diesem Fall also nur 1 x Zuzahlung für die Abgabe der N3-Packung.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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