Wie wird die Zuzahlung bei Berinert berechnet?
Wir haben eine Verordnung über „Berinert 1500 IE 20 St. N1 PZN 10992066 >>Dj<<“ erhalten.
Der Patient müsste bei dieser Menge eine Zuzahlung in Höhe von 200 € zahlen, kann das sein?
Antwort
Bei Berinert handelt es sich um einen TFG-Artikel, der C1-Esterase-Inhibitor enthält und beim hereditären Angioödem Typ I und II eingesetzt wird. Für diesen Artikel besteht die Möglichkeit, Packungsgrößen gemäß § 3 Packungsgrößenverordnung zusammenzustellen.
Hiernach heißt es:
3 PackungsV
„Fertigarzneimittel, die nach § 47 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Arzneimittelgesetzes vom ausschließlichen Vertrieb über Apotheken freigestellt sind, und Arzneimittel zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie können, soweit sie nach § 5 entsprechend gekennzeichnet sind, auf Grund einer ärztlichen Verordnung im Rahmen der Messzahlen zusammengestellt werden. Die Abgabe dieser Packungen gilt im Sinne dieser Verordnung als Abgabe einer Einzelpackung.“
Eine N3-Packung ist nicht im Handel, insofern darf die Apotheke die 20 N1-Packungen zu einer fiktiven N3-Größe (= 20 St.) zusammenstellen. Der Patient zahlt in diesem Fall also nur 1 x Zuzahlung für die Abgabe der N3-Packung.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung