Wie wird die Pille danach bei einer 20-jährigen Patientin abgerechnet?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben eine Frage zur Verordnung von Notfallkontrazeptiva: Uns wurde ein Rezept vorgelegt, auf dem einer 20-jährigen Frau die Pille danach zulasten der GKV verordnet wurde.
Ist dies richtig?
Antwort
Ja, dies ist richtig. Notfallkontrazeptiva werden für Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr durch die GKV erstattet. Ihre Patientin muss also lediglich die Zuzahlung leisten.
Grundlage dafür ist § 24a Abs. 2 SGB V:
24a Empfängnisverhütung
(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Zur ärztlichen Beratung gehören auch die erforderliche Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln.
(2) Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln; § 31 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden; § 129 Absatz 5a gilt entsprechend.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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