Wie wird die Pille danach bei einer 20-jährigen Patientin abgerechnet?

Wir haben eine Frage zur Verordnung von Notfallkontrazeptiva: Uns wurde ein Rezept vorgelegt, auf dem einer 20-jährigen Frau die Pille danach zulasten der GKV verordnet wurde.

Ist dies richtig?

Antwort

Ja, dies ist richtig. Notfallkontrazeptiva werden für Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr durch die GKV erstattet. Ihre Patientin muss also lediglich die Zuzahlung leisten.

Grundlage dafür ist § 24a Abs. 2 SGB V:

24a Empfängnisverhütung

(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Zur ärztlichen Beratung gehören auch die erforderliche Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln.

(2) Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln; § 31 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden; § 129 Absatz 5a gilt entsprechend.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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