Wie wird der Botendienst bei einer Rezeptur abgerechnet?
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Wir haben gelesen, dass die Abrechnung eines Botendienstes auch bei der Verordnung einer rezeptpflichtigen Rezeptur grundsätzlich möglich ist.
Wie ist dann die technische Umsetzung zur Abrechnung? Wird zunächst die Rezeptur per Hash-Code aufgedruckt und dann wie gewohnt die Sonder-PZN für den Botendienst aufgedruckt oder wird das zusammengefügt?
Antwort
Laut Technischer Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V wird die Botendienstgebühr im Z-Datensatz verarbeitet:
Technische Anlage 1
„4.1.4 Botendienst
4.1.4 a Papierrezept
Bei der Abrechnung des Botendienstes nach § 129 Absatz 5g SGB V sind bezogen auf abgegebene verschreibungspflichtige Arzneimittel je Lieferort und Tag im Feld ‚Arzneimittelkennzeichen‘ das Sonderkennzeichen 06461110, im Feld ‚Faktor‘ der Wert ‚1‘ sowie im Feld ‚Taxe‘ die Botendienstgebühr einzutragen.
Bei Abrechnungen, zu denen ein elektronischer Zusatzdatensatz zu liefern ist, erfolgt abweichend von den o. g. Regelungen die Angabe des Sonderkennzeichens im elektronischen Datensatz (s. Abschnitt 4.14.1).“
Demnach wird der Botendienst tatsächlich innerhalb des Hash-Codes mitverarbeitet und nicht gesondert auf das Rezept gedruckt.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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