Wie wird der Botendienst bei einer Rezeptur abgerechnet?

Wir haben gelesen, dass die Abrechnung eines Boten­dienstes auch bei der Verordnung einer rezept­pflichtigen Rezeptur grund­sätzlich möglich ist.

Wie ist dann die technische Umsetzung zur Abrechnung? Wird zunächst die Rezeptur per Hash-Code aufge­druckt und dann wie gewohnt die Sonder-PZN für den Boten­dienst aufge­druckt oder wird das zusammen­ge­fügt?

Antwort

Laut Technischer Anlage 1 zur Arznei­mittel­abrechnungs­ver­ein­barung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V wird die Boten­dienst­gebühr im Z-Daten­satz ver­arbeitet:

Technische Anlage 1

„4.1.4 Botendienst

4.1.4 a Papierrezept

Bei der Abrechnung des Boten­dienstes nach § 129 Absatz 5g SGB V sind bezogen auf abge­gebene verschreibungs­pflichtige Arznei­mittel je Liefer­ort und Tag im Feld ‚Arznei­mittel­kenn­zeichen‘ das Sonder­kenn­zeichen 06461110, im Feld ‚Faktor‘ der Wert ‚1‘ sowie im Feld ‚Taxe‘ die Boten­dienst­gebühr einzu­tragen.

Bei Abrechnungen, zu denen ein elektronischer Zusatz­daten­satz zu liefern ist, erfolgt abweichend von den o. g. Regelungen die Angabe des Sonder­kenn­zeichens im elektronischen Daten­satz (s. Abschnitt 4.14.1).“

Demnach wird der Botendienst tatsächlich innerhalb des Hash-Codes mitverarbeitet und nicht gesondert auf das Rezept gedruckt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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