Wie wird der Botendienst abgerechnet?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir sind unsicher, wie man den Botendienst neuerdings abrechnen kann.
Können Sie uns diesbezüglich helfen?
Antwort
Für die Abrechnung des Botendienstes auf Basis der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ist die Sonder-PZN 06461110 zu verwenden.
Diese wird im Feld der Pharmazentralnummern auf das Rezept gedruckt. In das Faktorfeld wird die Ziffer „1“ und im Taxfeld wird als Betrag „595“ gedruckt.
Der Botendienstzuschlag in Höhe von 5,95 € wird dem Gesamt-Bruttobetrag hinzugerechnet.
Der Betrag kann nur einmal pro Tag und je Lieferort, unabhängig von der Anzahl der gelieferten Arzneimittel, in Rechnung gestellt werden. Der Lieferort ist die vom jeweiligen Besteller angegebene individuelle Lieferanschrift im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 ApBetrO, d. h. die Wohnung, die Arbeitsstätte oder eine vergleichbare Lieferadresse. „Lieferort“ ist wohnortbezogen zu verstehen, d. h., der Zusatzbetrag kann pro Haushalt/Wohnung abgerechnet werden. Die Versorgung von Alten- und Pflegeheimbewohner erfolgt auf der Grundlage eines Versorgungsvertrags nach § 12a ApoG. Eine Botendienstvergütung kann deshalb nur ausnahmsweise dann berechnet werden, wenn sich einzelne Patienten außerhalb eines Heimversorgungsvertrags aufgrund ihrer freien Apothekenwahl in Eigenregie beliefern lassen (§ 12 Abs. 3 ApoG).
Die Abrechnung des Botendienstzusatzbetrags ist für jeden Lieferort nur einmal pro Tag zulässig. Dabei ist „Tag“ als Kalendertag zu verstehen.
- DAP Arbeitshilfe „Fragen und Antworten zur Abrechnung des Botendienstes“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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