Wie wird bei der Auseinzelung vorgegangen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept über „Staphylex 500 N1“ bekommen. Diese war und ist aber nicht lieferbar. Daher haben wir Flucloxacillin 20 Stück genommen und abgerechnet und 10 Stück aus der Packung ausgeeinzelt. Das Rezept haben wir mit der Sonder-PZN 06461127 und Flucloxacillin Altamedics 500 N2 bedruckt.
Allerdings sind wir uns jetzt nicht sicher, ob das so erlaubt ist, da es von der Flucloxacillin keine 10 Stück gibt. Ist die Vorgehensweise so korrekt?
Antwort
Gemäß der SARS-CoV-2-AMVersVO dürfen Sie bei Nichtlieferbarkeit auch auseinzeln:
1 Abs. 3 SARS-CoV-2-AMVersVO
„[…] Apotheken dürfen ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt von der ärztlichen Verordnung im Hinblick auf Folgendes abweichen, sofern dadurch die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird:
- die Packungsgröße, auch mit einer Überschreitung der nach der Packungsgrößenverordnung definierten Messzahl,
- die Packungsanzahl,
- die Entnahme von Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen, soweit die abzugebende Packungsgröße nicht lieferbar ist, und
- die Wirkstärke, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen.“
Gemäß § 4 der Vereinbarung zur technischen Umsetzung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung darf bei einer Teilmengenabgabe im ersten Schritt die gesamte Packung abgerechnet und das Rezept mit der von Ihnen genannten Sonder-PZN bedruckt werden:
4 Vereinbarung zur technischen Umsetzung der SARS-CoV-2-AMVersVO
„Bei der ersten Abgabe einer Teilmenge aus einer Arzneimittelpackung wird diese Packung unter Angabe der Pharmazentralnummer und des vollständigen Preises komplett abgerechnet. Eine Zuzahlung ist nicht zu erheben. Die Apotheke trägt zusätzlich das Sonderkennzeichen 06461127 (Erstabgabe einer Teilmenge), im Feld ‚Faktor‘ den Wert ‚1‘ und im Feld ‚Taxe‘ den Betrag ‚0‘ auf.“
Es spricht nichts dagegen, dass außer Staphylex keine andere 10er-Packung im Handel ist. Es könnte ja eine weitere Verordnung über 10 Staphylex folgen, die dann mit dem Rest der angebrochenen Packung beliefert werden kann.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung