Wie werden Pharmazeutische Bedenken begründet?
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Wir haben einen Patienten, der regelmäßig Zytiga bekommt. Nun zeigt die EDV aber einen Austausch auf ein Rabattarzneimittel an, der Patient besteht aber aus nachvollziehbaren Gründen auf dem gewohnten Arzneimitteln.
Können wir Pharmazeutische Bedenken anwenden und wie sollten wir diese begründen? Reicht das Stichwort „Compliance“?
Antwort
Grundsätzlich können Sie einen Austausch durch Anwendung Pharmazeutischer Bedenken verhindern, wenn ausreichend nachvollziehbare Gründe gegen einen Austausch sprechen. Sie sollten diese aber in ausreichender Form auf dem Rezept dokumentieren, beispielsweise „auch nach intensiver Beratung gefährdet ein Austausch die Therapietreue und damit den Therapieerfolg“. Vielleicht erhält der Patient auch weitere Arzneimittel, sodass eine neue, anders aussehende Verpackung zusätzlich Verwirrung stiften könnte? Liegt eine kritische Indikation vor (Krebserkrankung)? Dies alles können Gründe sein, die einen Nichtaustausch rechtfertigen. Zusätzlich zu der individuellen Begründung ist natürlich auch die Sonder-PZN plus der passende Faktor auf dem Rezept aufzubringen. Außerdem sollten Sie dokumentieren, dass auch kein anderes, im Preisranking folgendes Arzneimittel zur Abgabe in Frage kommt.
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Anmerkung
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