Wie werden Pharmazeutische Bedenken begründet?

Wir haben einen Patienten, der regelmäßig Zytiga bekommt. Nun zeigt die EDV aber einen Austausch auf ein Rabattarzneimittel an, der Patient besteht aber aus nachvollziehbaren Gründen auf dem gewohnten Arzneimitteln.

Können wir Pharmazeutische Bedenken anwenden und wie sollten wir diese begründen? Reicht das Stichwort „Compliance“?

Antwort

Grundsätzlich können Sie einen Austausch durch Anwendung Pharma­zeutischer Bedenken verhindern, wenn ausreichend nach­voll­ziehbare Gründe gegen einen Austausch sprechen. Sie sollten diese aber in ausreichender Form auf dem Rezept dokumentieren, beispiels­weise „auch nach intensiver Beratung gefährdet ein Austausch die Therapie­treue und damit den Therapie­erfolg“. Vielleicht erhält der Patient auch weitere Arznei­mittel, sodass eine neue, anders aussehende Verpackung zusätzlich Verwir­rung stiften könnte? Liegt eine kritische Indikation vor (Krebs­erkrankung)? Dies alles können Gründe sein, die einen Nicht­austausch recht­fertigen. Zusätzlich zu der individuellen Begründung ist natürlich auch die Sonder-PZN plus der passende Faktor auf dem Rezept aufzu­bringen. Außerdem sollten Sie dokumentieren, dass auch kein anderes, im Preis­ranking folgendes Arznei­mittel zur Abgabe in Frage kommt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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