Wie werden BtM für den Sprechstundenbedarf verordnet?

Wir haben eine Frage zu BtM-Rezepten: Wie genau muss ein BtM-Rezept für den Sprechstundenbedarf aussehen? Wo genau muss der Vermerk „Praxisbedarf“ stehen? Gibt es sonst noch etwas zu beachten und müssen wir Höchstmengen beachten? Im konkreten Fall sind „Morphin Merck 10 mg 10 Ampullen N2“ verordnet.

Antwort

Ein BtM-Rezept für den Sprechstundenbedarf wird analog einem normalen SSB-Rezept ausgestellt, nur wird das BtM-Formular verwendet. Der Begriff „Praxisbedarf“ kann in das Personalienfeld gedruckt werden, so ist es auch in den FAQ zu BtM-Rezepten des BfArM (https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/BtM-Rezepte-Verschreibung/_node.html) zu entnehmen:

Gemäß § 2 BtMVV kann der Arzt für den Sprechstundenbedarf BtM bis zur Menge seines durchschnittlichen Zweiwochenbedarfs verordnen.

2 BtMVV

(2) Für seinen Praxisbedarf darf der Arzt die in Absatz 1 bezeichneten Betäubungsmittel sowie Alfentanil, Cocain bei Eingriffen am Kopf als Lösung bis zu einem Gehalt von 20 vom Hundert oder als Salbe bis zu einem Gehalt von 2 vom Hundert, Remifentanil und Sufentanil bis zur Menge seines durchschnittlichen Zweiwochenbedarfs, mindestens jedoch die kleinste Packungseinheit, verschreiben. Die Vorratshaltung soll für jedes Betäubungsmittel den Monatsbedarf des Arztes nicht überschreiten. Diamorphin darf der Arzt bis zur Menge seines durchschnittlichen Monatsbedarfs verschreiben. Die Vorratshaltung soll für Diamorphin den durchschnittlichen Zweimonatsbedarf des Arztes nicht überschreiten.

Da man allerdings in der Apotheke den Zweiwochenbedarf des Arztes in der Regel nicht kennt, kann man diesen auch nicht überprüfen. Daher können Sie die Ihnen vorliegende Verordnung so beliefern (wenn alle anderen Formalien erfüllt sind).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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