Wie werden bei Tilidin die BtM-Höchstmengen berechnet?

Wir haben eine Frage zur Berechnung der BtM-Höchst­mengen. Eine unserer Patientinnen erhält momentan sowohl Tilidin auf BtM-Rezept als auch Tilidin-Tabletten auf normalem Rezept.

Wie verhält es sich hier bei der Überschreitung der Höchst­menge? Bezieht sich diese nur auf die Menge an Tilidin auf den BtM-Rezepten oder auf die Gesamt­menge an Tilidin, egal, wie es verordnet wurde?

Antwort

Die Höchst­mengen-Regelung laut § 2 BtMVV gilt für Verordnungen von Betäubungs­mitteln. Tilidin wird einmal in nicht retardierter Form in Tropfen­variante als BtM verschrieben und ansonsten in retardierter Form als normales, verschreibungs­pflichtiges Arznei­mittel. In diesem Bereich fällt es also nicht unter das Betäubungs­mittel­recht. Für die Berechnung der Höchst­mengen werden nur BtM-Verschreibungen heran­gezogen. Sie müssen auf dem BtM-Rezept also nur dann ein A ergänzen, wenn für den Patienten inner­halb von 30 Tagen mehr als 18.000 mg Tilidin auf einem oder mehreren BtM-Rezepten verschrieben werden. Falls die Verordnungen von unter­schiedlichen Ärzten ausge­stellt werden, ist aber die Frage, ob Sie bezüglich der „Doppel­medikation“ ggf. Rück­sprache halten sollten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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