Wie werden bei Tilidin die BtM-Höchstmengen berechnet?
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Wir haben eine Frage zur Berechnung der BtM-Höchstmengen. Eine unserer Patientinnen erhält momentan sowohl Tilidin auf BtM-Rezept als auch Tilidin-Tabletten auf normalem Rezept.
Wie verhält es sich hier bei der Überschreitung der Höchstmenge? Bezieht sich diese nur auf die Menge an Tilidin auf den BtM-Rezepten oder auf die Gesamtmenge an Tilidin, egal, wie es verordnet wurde?
Antwort
Die Höchstmengen-Regelung laut § 2 BtMVV gilt für Verordnungen von Betäubungsmitteln. Tilidin wird einmal in nicht retardierter Form in Tropfenvariante als BtM verschrieben und ansonsten in retardierter Form als normales, verschreibungspflichtiges Arzneimittel. In diesem Bereich fällt es also nicht unter das Betäubungsmittelrecht. Für die Berechnung der Höchstmengen werden nur BtM-Verschreibungen herangezogen. Sie müssen auf dem BtM-Rezept also nur dann ein A ergänzen, wenn für den Patienten innerhalb von 30 Tagen mehr als 18.000 mg Tilidin auf einem oder mehreren BtM-Rezepten verschrieben werden. Falls die Verordnungen von unterschiedlichen Ärzten ausgestellt werden, ist aber die Frage, ob Sie bezüglich der „Doppelmedikation“ ggf. Rücksprache halten sollten.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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