Wie viele BtM dürfen auf einem Rezept abgerechnet werden?

Wir haben folgende Frage:
Ein Betäubungsmittelrezept ist mit drei verschiedenen Betäubungsmitteln vom Arzt bedruckt.

Darf dieses Rezept abgerechnet werden, da ja eigentlich nur Platz für drei Felder/PZN wäre und das Feld für die BTM-Gebühr zusätzlich bedruckt werden muss?

Antwort:

Nach den Vorgaben der Technischen Anlage 1 kann auf den Druck der BtM-Gebühr verzichtet werden, wenn dadurch mehr als drei Druckzeilen entstehen: 

4 Sonderfälle

4.1 Taxieren von BTM-Gebühren

Im Anschluss an die verordneten Mittel wird das Sonderkennzeichen 2567001 in das Feld „Arzneimittelkennzeichen“, die Anzahl der verordneten Betäubungsmittel (Zeilen) in das Faktorfeld und die Summe der BTM-Gebühren in das Feld „Taxe“ eingetragen. Darauf kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn dadurch mehr als drei Arzneimittelkennzeichen zu bedrucken sind. Im Feld „Gesamt-Brutto“ wird die BTM-Gebühr hinzuaddiert.

Es dürfen also durchaus drei verschiedene Betäubungsmittel auf dem Rezept verordnet werden. Natürlich müssen dabei die Vorgaben der BtMVV beachtet werden: maximal zwei Wirkstoffe in den zulässigen BtM-Höchstmengen für einen Patienten innerhalb von 30 Tagen. Wird diese Menge überschritten, muss der Arzt ein „A“ auf das Rezept drucken.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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