Wie taxieren wir Cannabis von Tilray?

Wir haben ein Rezept zulasten der Daimler BKK über „Cannabis-Tilray THC 10: CBD10 (10 mg THC/ml) 25 ml entsprechend 250 mg THC“ erhalten.

Können Sie uns hier bei der Taxierung behilflich sein?

Antwort

Seit dem 1. Juli dieses Jahres läuft die Abrechnung von Cannabis-Rezepten über einen sogenannten Hash-Code bzw. die Z-Daten ab.

Grundlage hierfür ist die neue Technische Anlage 1 (TA 1) zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Abs. 3 SGB V in der Version 35. Papierrezepte nach Anlage 10 der Hilfstaxe (Verordnungen über Cannabisblüten, Cannabisextrakte und Dronabinol unverändert und in Zubereitungen) werden seitdem mittels Hash-Code und mit Z-Datensätzen abgerechnet. Die Preise von Cannabisrezepturen werden weiterhin nach Anlage 10 der Hilfstaxe bzw. für Privatrezepte nach AMPreisV berechnet.

Die wichtigsten Begriffe im Überblick:

  • Z-Daten: elektronische Zusatzdaten; werden von den Abrechnungszentren bei der Abrechnung eines Rezepts in bestimmten Fällen an die Krankenkassen übermittelt → Übermittlung verschiedener Z-Segmente im Z-Datensatz, z. B. PZN der eingesetzten Packung, Menge und Preis des verwendeten Bestandteils, Abgabedatum
     
  • Hash-Wert (auch Hash-Code): 40-stellige Zahl, die sich folgendermaßen zusammensetzt:
    • PZN (10-stellig): Stellen 1–10
    • Faktor (3-stellig): Stellen 11–13
    • Taxe (7-stellig): Stellen 14–20
    • PZN (10-stellig): Stellen 21–30
    • Faktor (3-stellig): Stellen 31–33
    • Taxe (7-stellig): Stellen 34–40

      Der Hash-Wert wird in die 2. und 3. Taxzeile der Rezepte gedruckt und verbindet das Papierrezept mit den elektronisch übermittelten Abrechnungsdaten.
      In die 1. Taxzeile wird die Sonder-PZN und die Gesamt-Taxe gedruckt.
       
  • Hash-Wert bei E-Rezepten fällt weg:
    • • Papierrezept: Hash-Wert (aufgedruckt) + elektronische Z-Daten
    • • E-Rezept: nur elektronische Z-Daten

In Ihrem Fall müssen Sie Folgendes auf das Rezept drucken:

  1. Taxzeile links: Sonder-PZN für Cannabisextrakte in unverändertem Zustand (06460754) und 1. Taxzeile rechts: Gesamt-Taxe (ohne BtM-Gebühr)
  2. und 3. Taxzeile: Hash-Wert

Grundsätzlich gilt, dass auf einem Rezept nur eine Rezeptur, z. B. nur eine Cannabissorte oder ein Cannabisextrakt, verordnet sein darf. Mehrere Z-Datensätze pro Rezept können technisch nicht eingelesen werden. In der Regel wird der Apotheker bei der Erzeugung der Z-Datensätze von seiner EDV unterstützt, die die Datensätze bei der Abgabe und Abrechnung automatisch erzeugt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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