Wie sollte Desloratadin verordnet werden?

Wir erhalten in letzter Zeit häufiger Verordnungen über apotheken­pflichtige Präparate mit Desloratadin 5 mg 100 St. auf GKV-Rezept für Erwachsene.

Vom Waren­wirtschafts­system kommt dann die Meldung „bedingt erstattungs­fähig, möchten Sie zulasten der GKV oder des Kunden abrechnen?“. Wir wissen, dass Desloratadin mittler­weile in Anlage I der Arznei­mittel-Richt­linie (OTC-Liste) aufgeführt ist und dass ein Austausch zwischen verschreibungs­pflichtig und OTC nicht erlaubt ist. Dennoch verunsichert die Warn­meldung. Wäre es daher besser, wenn der Arzt die Rx-Variante verordnet?

Antwort

Aufgrund der Ausnahme in Anlage I dürfen Sie auch das OTC-Präparat Desloratadin ohne weitere Prüfung zulasten der Kasse abgeben, wenn der Arzt keine Diagnose auf dem Rezept angegeben hat. Hat der Arzt eine Diagnose angegeben, müssten Sie allerdings prüfen, ob diese mit den Vorgaben der AM-RL übereinstimmt:

Natürlich müssen Sie auch inner­halb der OTC-Präparate die Rabatt­verträge berück­sichtigen. Ein Austausch zwischen verschreibungs­pflichtigen und nicht verschreibungs­pflichtigen Arznei­mitteln darf nicht statt­finden, auch dann nicht, wenn ein Präparat der jeweils anderen Gruppe rabattiert ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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