Wie sollte Desloratadin verordnet werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir erhalten in letzter Zeit häufiger Verordnungen über apothekenpflichtige Präparate mit Desloratadin 5 mg 100 St. auf GKV-Rezept für Erwachsene.
Vom Warenwirtschaftssystem kommt dann die Meldung „bedingt erstattungsfähig, möchten Sie zulasten der GKV oder des Kunden abrechnen?“. Wir wissen, dass Desloratadin mittlerweile in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Liste) aufgeführt ist und dass ein Austausch zwischen verschreibungspflichtig und OTC nicht erlaubt ist. Dennoch verunsichert die Warnmeldung. Wäre es daher besser, wenn der Arzt die Rx-Variante verordnet?
Antwort
Aufgrund der Ausnahme in Anlage I dürfen Sie auch das OTC-Präparat Desloratadin ohne weitere Prüfung zulasten der Kasse abgeben, wenn der Arzt keine Diagnose auf dem Rezept angegeben hat. Hat der Arzt eine Diagnose angegeben, müssten Sie allerdings prüfen, ob diese mit den Vorgaben der AM-RL übereinstimmt:

Natürlich müssen Sie auch innerhalb der OTC-Präparate die Rabattverträge berücksichtigen. Ein Austausch zwischen verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln darf nicht stattfinden, auch dann nicht, wenn ein Präparat der jeweils anderen Gruppe rabattiert ist.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „OTC-Arzneimittel auf GKV-Rezept“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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